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Aug 24

Meine neue Handelsplattform ist jetzt online:

www.restposten-treff.de

Diese Software ist im Gegensatz zu meiner alten Plattform - www.restpostentreff.de - suchmaschinenoptimiert und daher für alle Verkäufer empfehlenswert.

Da es entsprechende Handelsplattformen schon reichlich gibt, möchte ich aber dennoch einen Vorteil für Verkäufer erwähnen:

In jedem Verkaufsangebot darf auch ein Link zur eigenen Webseite gesetzt werden.

Das unterscheidet mein Angebot von anderen Handelsplattformen und natülich von Ebay, da man dort keinen Link zum eigenen Webshop setzen darf.

Wer noch keinen eigenen Webshop besitzt, kann jetzt einen Webshop für nur 19 Euro in meinem Webshop - www.leuch.de - bestellen.

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Posted by Curt Leuch

Aug 18

Am 01.09.2008 tritt das neue Urheberrechtsgesetz in Kraft.

Gemäß Â§ 97 a darf eine erstmalige Abmahnung nicht mehr als 100 Euro kosten (Seite 12 der u.a. PDF-Datei).

Im Absatz 2 steht folgender Passus:

Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s1191.pdf

Das ist im Grundsatz schon einmal erfreulich, da nunmehr bei einfachen Rechtsverletzungen maximal 100 Euro in Rechnung gestellt werden können.

Stellt sich jetzt für mich die Frage: welche Rechtsverletzungen sind unerheblich?

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Posted by Curt Leuch