Ab 01.09.2008 tritt ein neues Gesetz zum Urheberrecht in Kraft. Interessant dabei ist, dass eine Abmahnung höchstens 100 Euro kosten darf.
Auf der Seite von e-recht24.de hat man sich jetzt näher mit diesem Gesetz befasst und kommt zum folgenden Schluss:
"So gilt die Obergrenze von 100€ nur für "einfach gelagerte" und "unerhebliche" Fälle "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs". Allesamt vage Umschreibungen, was genau darunter zu fassen sein soll, lässt sich nur vermuten"
Den gesamten Text finden Sie hier:
www.e-recht24.de/artikel/urheberrecht/210.html

