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Sep 14

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 03.09.2009 entschieden, dass der Verbraucher im Falle eines Widerrufes - bis auf wenige Ausnahmen - keinen Wertersatz mehr zahlen muss.

Nachfolgendes Beispiel: Zur Fußball-WM kaufe ich mir einen Top-LCD-Fernseher für ca. 5.000 Euro. Innerhalb eines Monats (nachdem die WM vorbei ist) widerrufe ich den Kauf und gebe den Fernseher zurück (Ausgaben 0 Euro) - egal in welchem Zustand!

Vorher konnte der Verkäufer zumindest noch eine Wertminderung geltend machen.

Für "Lebenskünstler" werden jetzt paradiesische Zeiten anbrechen - immer die neuesten Artikel kaufen, rechtzeitig widerrufen und anschließend bei einem anderen Verkäufer wieder einkaufen usw.

Für uns normale Endkunden bedeutet das: wesentliche höhere Preise!!!

Denn der Händler muss jetzt neu kalkulieren - er muss jetzt:

die Kosten für den fehlenden Wertersatz im Falle des Widerrufes einfach in die Preiskalkulation mit aufnehmen! Wer das nicht tut, wird als Händler garantiert auf der Strecke bleiben!

Ob Sie jetzt Ihre Widerrufsbelehrung ändern müssen, können Sie hier nachlesen:

Bitte hier klicken!

Übersetze nach en fr

Posted by Curt Leuch

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