Diese Information ist besonders wichtig!
Ab 01.04.2008 hat das Bundesjustizministerium eine neue Muster-Widerrufsbelehrung erstellt.
Inwieweit die neue Muster-Widerrufsbelehrung vor den Augen der Rechtsprechung Bestand haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Tatsache ist, dass einige Punkte in der neuen Belehrung nicht berücksichtigt wurden, die neue Abmahngefahren in sich bergen. Welche Punkte dies sind, möchten wir an dieser Stelle nicht genau benennen, da wir wissen, dass auch die Abmahner unsere Seite gerne konsultieren.
Handlungsempfehlungen für Internethändler
Inhaber von Internetshops oder eBay-Händler sind gut beraten, ab dem 01.04.2008 die neue Widerrufsbelehrung zu verwenden. Sie wären damit nicht allein: Nach einer Umfrage von Trusted Shop bei dem Lesern von shopbetreiber-blog  wollen 89% der begraften Internethändler die neue Belehrung verwenden.
für die neue Belehrung spricht ferner, dass § 14 BGB-InfoV regelt, dass der Händler ordnunggemäß belehrt, wenn der das amtliche Muster unverändert verwendet.
Weitere Infos auf der nachfolgenden Seite:
http://www.internetrecht-rostock.de/neue-widerrufsbelehrung.htm
Diese Seite sollte m.E. für jeden Shopbetreiber und Ebay-Verkäufer zur Pflichtlektüe gehören!
Eine weitere informative Seite finden Sie hier:


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