Noch in diesem Jahr wird das Bundesjustizministerium eine neue Muster-Widerrufsbelehrung herausgeben.
Besonders Versandhändler, die Downloads anbieten, sollten sehr genau die neuen Änderungen verfolgen, da die Abmahnanwälte schon in den Startlöchern stehen.
"Download = Ware oder Dienstleistung?
Unklar ist jedoch, ob Downloads als Warenlieferung unter die Ausnahme "zur Rücksendung nicht geeignet" fallen. Diese Ausnahme soll überdies nach dem Willen der Europäischen Kommission in der neuen Verbraucherrechtsrichtlinie vollständig gestrichen werden. Bleibt die Frage, wie Downloads künftig noch vom Widerrufsrecht ausgenommen werden können."
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